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Bundesgerichtshof beschließt Einschränkung des § 45b PStG auf körperlich nachgewiesene Intersexualität

tsg nein - VDGE e.V.

 

Mit Wirkung zum 22. April 2020 hat der Bundesgerichtshof die deutliche Einschränkung des Paragraphen 45b des Personenstandsgesetzes (§ 45b PStG) auf Personen, die eine medizinisch nachgewiesene, körperliche Intersexualität aufweisen, beschlossen. Der Beschluss kann hier nachgelesen werden.

Voraus gegangen war ein Streit zwischen einer, als weiblich eingetragenen, aber nicht binären Person, die ihren Geschlechtseintrag über den § 45b PStG beim Standesamt ändern lassen wollte. Das Standesamt erkannte den Antrag nicht an, weil es keine medzinisch nachgewiesene, körperliche Intersexualität gegeben sah. Daraufhin klagte die Person bis vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, das der antragstellenden, nicht binären Person schließlich recht gab. Doch dagegen legte dann das Standesamt seinerseits wieder Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Das Ergebnis dessen kann man nun, wie oben geschrieben, hier nachlesen.

Konsens dieses Beschlusses, Zitat:

a) Der Anwendungsbereich der §§ 45 b, 22 Abs. 3 PStG ist auf Personen beschränkt, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Personen mit lediglich empfundener Intersexualität sind hiervon nicht erfasst.

b) Personen mit einer lediglich empfundenen Intersexualität können aber entsprechend § 8 Abs. 1 TSG erreichen, dass ihre auf „weiblich“ oder „männlich“ lautende Geschlechtsangabe im Geburtenregister gestrichen oder durch „divers“ ersetzt wird.

Nun fragt man sich natürlich zu recht, was ist eine empfundene Intersexualität?

Nun der Bundesgerichtshof scheint der Meinung zu sein, dass Personen, die keine medizinisch nachgewiesene, körperliche Intersexualität aufweisen und sich als non-binary bezeichnen, unter einer empfundenen Intersexualität leiden.

Mit diesem Beschluss wird es nun für Personen mit einer transsexuellen Variante der Geschlechtsentwicklung beinahe unmöglich gemacht, den Paragraphen 45b PStG zu benutzen, um den eigenen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Statt dessen sind diese Menschen nun wohl endgültig verdammt dazu, sich über das, in weiten Teilen als verfassungswidrig eingestufte Transsexuellengesetz (TSG), fremdbestimmen zu lassen und sich über menschenunwürdige, Grundgesetz widrige Fremdgutachten in die willkürlichen Hände von Gatekeepern begeben zu müssen.

Transsexuelle Menschen werden in Deutschland immer noch stigmatisiert und psychopathologisiert! Wir werden wie Vieh, das zum Verkauf steht,  zwangsbegutachtet und fremdbestimmt!

Wie war das, was stand da noch mal gleich in unserem Grundgesetz?

Artikel 1 Absatz 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2 Absatz 1:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Artikel 3 Absatz 1:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Wofür haben wir dieses wunderschöne Grundgesetz? Damit sich die Politiker den Arsch damit abwischen?

Jetzt mal ganz im Ernst:

Wie weit ist es in Deutschland gekommen, dass wir Menschen um unsere Gleichheit, unsere Freiheit und unsere Gesundheit fürchten müssen?

Ist das der Sinn unseres Grundgesetzes? Dass manche Menschen nun mal gleicher und andere ungleicher behandelt werden?

Es ist endlich an der Zeit, dass sich etwas ändert!

Es ist an der Zeit, dass Sie, als Politiker, der Sie ja uns Menschen und Bürger verpflichtet sind, aufstehen, mutig sind und den ersten Schritt in Richtung wirklicher Gleichberechtigung machen!

Dies sind unsere wichtigsten und schärfsten Forderungen:

  • Abschaffung des Transsexuellengesetz und Anpassung von § 45b PStG in Hinblick auf Transsexuelle Menschen, um Fremdbestimmung und Zwangsbegutachtung zu unterbinden!
  • Abschaffung der Gatekeeper (Psychologische oder Psychiatrische Begutachtung) für die, für transsexuelle Menschen, lebensnotwendigen medizinischen Maßnahmen
  • Verbot von geschlechtsangleichenden Eingriffen bei intersexuellen Menschen ohne deren ausdrückliche Zustimmung
  • Verbot von Konversionstherapien zur „Heilung“ von Transsexualität
  • Abstammungsrecht modernisieren, um Regenbogenfamilien zu stärken
  • Selbstverständliche Akzeptanz in den Herzen und Köpfen der Menschen
  • Sichtbarkeit/Repräsentation der vielfältigen Lebensrealitäten: im Alltag, am Arbeitsplatz, in Medien, in der Freizeit, in Politik/Verwaltung etc.
  • Vielfalt über eine inklusive Sprache sichtbar machen
  • Bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie auflegen
  • Gewalttaten gegen LGBTIQ* statistisch erfassen, Hassverbrechen ahnden
  • Beratungsangebote von der/für die Regenbogen-Community ausbauen
  • Förderung der Beiträge von LGBTIQ* zur Kultur
  • Coming Out positiv begleiten – in Familie, Freundeskreis, Freizeit und am Arbeitsplatz
  • Ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe fördern – ideell wie finanziell
  • Adäquate Räume für die Arbeit/Vernetzung der Community schaffen
  • Gesellschaftliche Vielfalt bei der Besetzung von Gremien beachten, z.B. im Rundfunkrat oder in Ausschüssen in Stadt und Land etc.
  • Landesaktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte“ langfristig absichern und Maßnahmen gegen Diskriminierung konsequent umsetzen
  • Lebensrealitäten in Bildungsplänen verankern, Bestehendes fortschreiben und Bildungsarbeit mit Jugendlichen fördern
  • Lehrkräfte im wertschätzenden Umgang mit Vielfalt sensibilisieren
  • Diskriminierungsfreie Rehabilitierung der nach § 175 StGB Verurteilten und Verfolgten
  • Aufarbeitung der Verfolgungs-/Emanzipationsgeschichte, besonders mit Blick auf lesbische und bisexuelle Frauen sowie transsexuelle und intersexuelle Menschen
  • Blutspende für homo- und bisexuelle Männer ohne Jahreskarenz
  • Den vom Europaparlament beschlossenen Lunacek-Bericht zur Bekämpfung von Homo-/Transphobie gegen Diskriminierung umsetzen
  • Eindeutige Regelungen für „sichere Herkunftsländer“ mit Blick auf LGBTIQ*-Geflüchtete unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse bei Unterbringung und Betreuung
  • Für die weltweite Wahrung der Menschenrechte in internationalen Beziehungen sowie in der Entwicklungshilfe eintreten

Fangt endlich an uns ernst zu nehmen!!!

 

 

 

2 Comments

  1. Dieses unschöne Urteil war leider vorauszusehen, nachdem einige T-Personen die Möglichkeit dank wohlwollender Standesämter für sich nutzen konnten, um der entwürdigenden Begutachtung zu entgehen. Seehofer fing deshalb schon an zu zetern und nach Konsequenzen zu rufen. Der BHG hat ihm mit seinem engstirnigen Urteil nun diesen Wunsch erfüllt. Ob ein Gang vor das BVerfG sinnvoll ist? Dieses hat zwar in seinem Urteil zur Geschlechtszugehörigkeit die Schwelle deutlich niedriger angesetzt, aber in einem anderen Urteil den Zwang zur Begutachtung nach TSG für legitim erklärt.

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