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Transphobie und Homophobie in der Politik – Boris Palmer vs. Maike Pfuderer

Mit der AfD und anderen rechten Parteien und Gruppierungen haben wir schon seit langem zu kämpfen. Sie werden einfach nicht müde, sich um die Pflege ihrer Transphobie (Transfeindlichkeit), Homophobie (Homofeindlichkeit), „Gender Gaga“ und damit ihrer überaus rechten, rassistischen und intoleranten Gesinnung zu widmen.

Dass nun aber sogar aus den Reihen der eher links angehauchten Seite der Politik, nämlich aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen ganz ähnliche Töne, Hetze und Hassreden kommen, wie von AfD und Konsorten, ist neu und um so mehr erschreckend!

Aber von vorne:

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) fiel schon öfter durch merkwürdige und teilweise sogar Menschen verachtende Aussagen auf. Zuletzt, als er in Bezug auf Corona und die notwendigen Schutzmaßnahmen sagte:

„Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären.“

Damals wurde sein Austritt aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen gefordert. Doch offenbar scheint das ungehört verhallt zu sein. Vorgestern hatte seine Menschen verachtende, intolerante und eindeutig Rechte Haltung einen erneuten Höhepunkt:

Der Tübinger OB Boris Palmer hatte am Sonntag seinen umstrittenen FAZ-Gastbeitrag „Entspannt euch!“ erneut gepostet. In dem Text aus dem Jahr 2015 hatte er LGBTI-Aktivist*innen aufgerufen, verbal abzurüsten: Man solle nicht sofort den „Vorwurf der Homophobie“ auspacken, wenn jemand am Adoptions- oder Ehe-Verbot für Schwule und Lesben festhalte. Statt „Überreaktionen“ und „geradezu jakobinischer Verdammnis“ empfehle er den „aufgeklärten Diskurs“.

Dies nahm die Stuttgarter LGBTI-Aktivistin und Grünen-Politikerin Maike Pfuderer zum Anlass diesen Text als „alten Käse“ zu bezeichnen und hatte entsprechend auf Facebook Kritik geübt. Daraufhin wurde Palmer ausfallend und persönlich. In mehreren Antworten auf ihren Kommentar misgenderte er seine Parteifreundin, outete sie als trans und verwendete ihren Deadname, ihren abgelegten Geburtsnamen.

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Dies ist ein Ausschnitt der „Diskussion“ auf Palmers Facebook-Seite. Maike Pfuderer selbst teilte Screenshots mit ihrem Deadname in sozialen Medien, um den Angriff des Oberbürgermeisters zu dokumentieren

„Bei einer lesbisch lebenden Frau die Geschlechtszugehörigkeit in Frage zu stellen, ist wohl die übelste Form der Beleidigung“, empörte sich Pfuderer gegenüber queer.de. Mit dem Deadnaming habe Palmer außerdem „in vermutlich herabwürdigender Absicht“ gegen Paragraph 5 – Offenbarungsverbot des Transsexuellengesetzes (TSG) verstoßen. Paragraf 5 verbietet die Offenbarung und Ausforschung früherer Vornamen gegen den Willen der betroffenen Person.

Während der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer auf Facebook behauptete, Maike Pfuderer gar nicht zu kennen, erklärte die Aktivistin: „Palmer kennt mich natürlich, letztlich war ich nahezu zehn Jahre Co-Sprecherin der LAG QueerGrün Baden-Württemberg und bin jetzt stellvertretende Sprecherin der grünen BAG Lesbenpolitik.“ Beide geraten zudem auf Facebook seit Jahren immer wieder aneinander.  (Quelle: queer.de)

Maike Pfuderer hat nun Strafanzeige gegen Boris Palmer erstattet, wegen Beleidigung und Verstoßes gegen den Paragraph 5 des Transsexuellengesetzes.

Es ist sehr erschreckend und sehr bedenklich, dass ein Oberbürgermeister einer angesehenen, großen Stadt sich zu so etwas herablässt und sich zu solchen Transfeindlichen und Homofeindlichen Attacken hinreissen lässt. Noch viel bedenklicher und erschreckender ist es, wenn dieser Oberbürgermeister keiner rechten Partei wie der AfD angehört, sondern Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist!

Müssen wir nun befürchten, dass auch aus den linken Parteien die Queer politischen Gruppierungen angegriffen und „beseitigt“ werden?? Oder sollten die Grünen vielleicht doch so aufrecht sein, diesen rechten Schandfleck mit Namen Boris Palmer aus ihren Reihen zu entfernen?

Man darf gespannt sein….

Maike Pfuderer hat jedenfalls unsere ganze Solidarität als bundesweite Organisation für Selbsthilfe und Peerberatung und wir stehen geschlossen hinter ihr und unterstützen sie! 

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One Comment

  1. Daß Palmer eine deutlich rechtspopulistische Attitüde hat und besser bei den Salonfaschisten der AFD aufgehoben wäre, hat er schon mehrfach lautstark unter Beweis gestellt. Für seine unterirdische Attacke gegen Pfuderer hat ja auch prompt Beifall aus dieser Ecke geerntet. Das spricht für sich.

    Trotzdem wird Pfuderer mit ihrer Strafanzeige gegen Palmer wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 TSG (Offenbarungsverbot) keinen Erfolg haben. Ein Verstoß gegen dieses Verbot nicht mit einer Strafandrohung belegt, also muss ein Straftatbestand umständlich konstruiert werden. Möglich wäre hier § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen), aber ob das in dem Fall wirklich greift, ist höchst fraglich. Bleibt also nur noch eine zivilrechtliche Klage samt Unterlassungsanspruch.

    Pfuderers Problem liegt darin, daß sie selbst in der Vergangenheit ihren ehemaligen Vornamen (neudeusch „Deadname“ genannt) in wenigstens einem heute noch abrufbaren Zeitungsinterview vom Mai 2010 in der Stuttgarter Zeitung selbst veröffentlicht hat. Auch weitere Fundstellen im Web nennen den alten Namen. In Verbindung mit Palmers gezielter Provaktion mit der Nennung des Namens und der Mißattribuierung als „er“ hat sich sich im Rahmen der Berichterstattung die Zahl der Fundstellen prompt vermehrt. Und da das Web nichts vergißt, hat sich einmal mehr der Streisand-Effekt gezeigt.

    Das ändert nichts an der Solidarität mit Pfuderer, auch meiner nicht, gegen einen machistischen LGBT-Hasser wie Palmer. Aber der Vorfall zeigt, wie zurückhaltend T* mit ihren alten Vornamen umgehen sollten, vor allem als Aktivistinnen. Man kann diese in der Presse nennen, aber man muss und sollte es auch nicht tun – q.e.d. Auch ohne das kann es immer passieren, daß ein LGBT-Hasser eine solche Information als Waffe zu benutzen versucht.

    Nicht ohne Grund bietet das Melderecht in Verbindung mit dem Auskunftsverbot des TSG die Möglichkeit, die eigenen Daten (hier sind die ehemaligen Vornamen noch registriert) bei den Meldeämtern mit einer dauerhaften Auskunftssperre versehen zu lassen. Das sollte man auf jedem Fall nutzen .

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