Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. ist ein hilfreiches Mittel, um sich gegenüber staatlichen und exekutiven Organen zu erklären.
Ist der Ergänzungsausweis der dgti e.V. für dich sinnvoll? Macht es für dich Sinn, dir diesen anzuschaffen und was ist er überhaupt? Wofür ist er und wie sicher kann ich sein, dass er mir nutzt? Diese Fragen versuchen wir dir hier zu beantworten.
Auf der dgti e.V. Webseite steht das Folgende geschrieben:
Bei Trans*Personen stimmen die amtlichen Ausweispapiere vor der offiziellen Namen- und/oder Personenstandsänderung nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Ähnlich kann dies auch beim äußeren Erscheinungsbild der Fall sein. Das führt bei einer Personenkontrolle häufig zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Fragen oder sogar gefährlichen Situationen.
Der dgti-Ergänzungsausweis ist ein standardisiertes Ausweispapier, das alle selbstgewählten personenbezogenen Daten dokumentiert und ein aktuelles Passfoto zeigt (nicht zwingend biometrisch). Bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen ist er bekannt und akzeptiert. Dort, wo dies noch nicht der Fall ist, hilft ein QR-Code auf dem Ausweis weiter.[…]
[…]Der Ergänzungsausweis ist nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument und enthält deshalb beispielsweise die Nummer des Personalausweises. […]Quelle: Webseite des Ergänzungsausweis der dgti e.V.
Zunächst müssen wir ein Missverständnis aufklären, dass beim Überfliegen dieses Textes entstehen kann und über das wir in unseren Beratungen immer wieder stolpern:
Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. ist kein amtliches Dokument. Er ist kein rechtliches oder amtliches Ausweispapier. Er hat keine amtliche oder rechtliche „Gültigkeit“. Er ist lediglich ein Stück Plastik, das eine gewisse Ähnlichkeit mit einem amtlichen Ausweisdokument vorgaukelt.
Trotzdem müssen wir definitiv anerkennen, dass der Ergänzungsausweis in gewissen Situationen hilfreich sein kann und durchaus seine Daseinsberechtigung hat.
Viele geschlechtsvariante (transsexuelle oder transidente) Menschen outen sich und absolvieren den (völlig überflüssigen und menschenunwürdigen) Alltagstest lange bevor sie die Vornamens- und Personenstandsänderung (VÄ/PÄ) anstreben. Manche wollen diese VÄ/PÄ auch gar nicht.
Und so kann sehr schnell der Wunsch entstehen, trotzdem bereits eine Krankenkassen- oder eine Bankkarte mit dem richtigen, selbst gewählten Vornamen zu besitzen. Oder man kann in Situationen kommen, in denen man sich erklären muss und ausweisen muss, wie zum Beispiel in einer Verkehrskontrolle.
In diesen Fällen kann der Ergänzungsausweis durchaus hilfreich sein, unangenehme Fragen zu vermeiden oder ein öffentliches Fremdouting zu verhindern. Er ist inzwischen „bei sämtlichen Innenministerien, Polizei, vielen Behörden, Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen bekannt und akzeptiert“.
Kommt man in eine Verkehrskontrolle und muss den Personalausweis vorzeigen, in dem ein (geschlechtlich) anderer Name und ein möglicherweise befremdlich wirkendes, weil geschlechtlich unpassendes Bild abgebildet sind, so kann das zusätzliche Zeigen des Ergänzungsausweises helfen, peinliche Fragen und eine menschenunwürdige Behandlung zu vermeiden.
Möchte man eine Versicherten- oder Bankkarte mit einem für sich richtigen Namen beantragen, so kann auch hier der Ergänzungsausweis dafür sorgen, diesem Wunsch stattzugeben.
Kann – nicht Muss.
Da der Ergänzungsausweis kein rechtlich anerkanntes, amtliches Ausweisdokument ist, ist man trotzdem nach wie vor auf die Kulanz des Gegenübers angewiesen.
Wenn der Gegenüber, also der- oder diejenige mit der man sich auseinandersetzen muss, um eine neue Versichertenkarte zu beantragen, aus welchen Gründen auch immer nicht gewillt ist, diesem Wunsch nach zu kommen, so hat man keinerlei rechtliche Handhabe und man muss diese Weigerung akzeptieren.
Genau so kann man auch mit Ergänzungsausweis keine Änderung eines Arbeitsvertrages oder Studentenausweises durchsetzen. Auch hier gilt das Gleiche: Man ist darauf angewiesen, dass die entsprechende Stelle diesen Wunsch netter Weise akzeptiert (und die Software darauf ausgelegt ist). Man kann aber diesen Wunsch nicht durchsetzen.
Anders sieht das freilich aus, wenn man die rechtliche Vornamens- und Personenstandsänderung durch hat und den rechtlich gültigen Beschluss in der Hand hat. Dann kann man darauf bestehen und das zur Not auch gerichtlich durchsetzen.
Trotzdem der Ergänzungsausweis der dgti e.V. kein amtlich, rechtliches Ausweisdokument ist und man trotzdem auf den Willen und die Kulanz angewiesen ist, empfehlen wir dieses ergänzende Dokument der dgti e.V. uneingeschränkt.
Dass er helfen kann und in vielen Fällen auch wirklich hilft, ist erwiesen.
Hier gehts lang:
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